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   BGH, 04.11.1998 - XII ZB 87/98   

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https://dejure.org/1998,3209
BGH, 04.11.1998 - XII ZB 87/98 (https://dejure.org/1998,3209)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1998 - XII ZB 87/98 (https://dejure.org/1998,3209)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1998 - XII ZB 87/98 (https://dejure.org/1998,3209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung - Versicherung an Eides statt über den Bestand eines Endvermögens - Ermessensspielraum der Oberlandesgerichte bei der Festsetzung des Berufungsstreitwerts - Eröffnung einer weiteren Instanz durch Rüge von Verfahrensfehlern oder der Verletzung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 511a; ; ZPO § 519b Abs. 2; ; ZPO § 511a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511a, § 3
    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 649
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - XII ZB 87/98
    Ein nach der Zivilprozeßordnung unstatthaftes Rechtsmittel wird nicht dadurch statthaft, daß es auf die Behauptung der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (BVerfG, Beschluß vom 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 - NJW 1982, 1454 m.N.; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - NJW 1995, 2497).

    Ein Verstoß gegen die Grundsätze über das rechtliche Gehör reicht dafür regelmäßig nicht aus (BGH, Beschluß vom 20. Juni 1995 aaO m.N.).

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - XII ZB 87/98
    Ein nach der Zivilprozeßordnung unstatthaftes Rechtsmittel wird nicht dadurch statthaft, daß es auf die Behauptung der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (BVerfG, Beschluß vom 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 - NJW 1982, 1454 m.N.; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - NJW 1995, 2497).
  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 6/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - XII ZB 87/98
    Soweit die Zulässigkeit einer Berufung von dem Wert des Beschwerdegegenstandes abhängig ist (§ 511 a ZPO) und das Oberlandesgericht diesen Wert nach freiem Ermessen festgesetzt hat, beschränkt sich die Prüfungskompetenz des Bundesgerichtshofs darauf, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 6/93 - BGHR ZPO § 511 a Wertberechnung 9 m.N.).
  • BGH, 25.09.1989 - II ZR 87/89

    Streitwertfestsetzung für die Revisionsinstanz - Klage auf Abgabe der

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - XII ZB 87/98
    a) Das Interesse des Antragsgegners, die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben zu müssen, richtet sich nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten, der ihm im Zusammenhang mit der Abgabe der Erklärung entsteht (BGH, Beschluß vom 25. September 1989 - II ZR 87/89 - ZPO § 511 a Wertberechnung 7 m.N.).
  • OLG Köln, 18.06.2001 - 16 Wx 1/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren

    Eine außerordentliche Beschwerde kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann in Betracht, wenn eine Entscheidung "greifbar gesetzwidrig" ist, d. h. jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. hierzu z. B. BGH FamRZ 1999, 649).

    Vielmehr besteht die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigte Möglichkeit einer Selbstkorrektur durch das Ausgangsgericht (vgl. BVerfG NJW 1998, 745) und es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei Verfassungsverstößen das Ausgangsgericht den Fehler auch dann selbst zu beheben hat, wenn die Entscheidung nach Prozessrecht unabänderlich ist (vgl. z. B. BGH NJW 2000, 590 = MDR 2000, 291; BGH FamRZ 1999, 649; BGHZ 130, 97 = NJW 1995, 2497 = FamRZ 1995, 1137; BAG MDR 2000, 284; Kreft in Festschrift für Karin Graßhof, 1998, 185, 189 ff.).

  • BGH, 29.09.2010 - XII ZB 49/09

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung

    Denn für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bedarf es einer erneuten anwaltlichen Beratung oder einer anwaltlichen Begleitung regelmäßig nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. November 1998 - XII ZB 87/98 - FamRZ 1999, 649 und vom 5. Mai 2010 - XII ZB 61/09 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2015 - 9 UF 101/14

    Stufenantrag auf Kindes- und Trennungsunterhalt: Beschwer des zur

    Mit ihrem Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 28. November 2012 (XII ZB 620/11, FamRZ 2013, 105) und vom 4. November 1998 (XII ZB 87/98, FamRZ 1999, 649) vermag die Antragstellerin die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes, wie im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 1. Juni 2015 thematisiert, nicht in Frage zu stellen.
  • BGH, 05.05.2010 - XII ZB 61/09

    Zulässigkeit einer Berufung gegen eine Verurteilung zur Versicherung der

    Wie die Rechtsbeschwerde richtig sieht, befindet sich das Oberlandesgericht mit seiner Entscheidung im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 1998 - XII ZB 87/98 - FamRZ 1999, 649).
  • StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Rechtlicher Hinweis

    Denn während zu der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Zivilprozessordnung von der vorherrschenden Meinung die Auffassung vertreten wurde, dass bei ohne mündliche Verhandlung im Verfahren nach § 495 a ZPO a.F. ergangenen Urteilen eine Berufung ohne Rücksicht auf die Berufungssumme in entsprechender Anwendung von § 513 Abs. 2 ZPO a.F. zur Geltendmachung einer Gehörsrüge zulässig war, lehnten die Rechtsprechung, namentlich der Bundesgerichtshof (vgl. NJW 1990, 838; FamRZ 1999, 649), und die überwiegende Literatur die Zulässigkeit einer außerordentlichen Berufung gegen ein auf mündliche Verhandlung ergangenes Urteil bei Geltendmachung einer Gehörsrüge ab (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 511 a Rdnr. 7 ff., 28 ff. m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2000 - XII ZB 164/00

    Rechtsmittel wegen Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung vor

    Auch soweit die Beschwerdeführerin Verfahrensfehler oder die Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Kammergericht rügt, eröffnet dies keine weitere Instanz (vgl. Senatsbeschluß vom 4. November 1998 - XII ZB 87/98 - BGHR ZPO § 511a Gesetzwidrigkeit, greifbare 1).
  • OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229).
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